Dezember 2024
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23 Dez. 2024;
Weihnachtsferien beginnen
25 Dez. 2024;
1. Weihnachtsfeiertag
26 Dez. 2024;
2. Weihnachtsfeiertag
26 Dez. 2024;
Weihnachtsschießen
01 Jan. 2025;
Neujahr
04 Jan. 2025;
Neujahrsschießen
08 Jan. 2025;
Vorstandssitzung Januar
03 Feb. 2025;
Winterferien beginnen
05 März 2025;
Vorstandssitzung März

 

 

Satzung

      1. Name und Sitz

        • Die Schießsportfreunde der Stadt Jena schließen sich im "Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG (e.V.)" zusammen.
        • Der Verein hat seinen Sitz in JENA, 07743, Am Steinbach.
      2. Zweck, Aufgaben und Grundsätze

        • Der Verein organisiert den Trainings- und Wettkampfbetrieb in den Luftdruck-,Kleinkaliber-, Vorderlader- und Großkaliberpistolendisziplinen des Sportschießens in der Stadt Jena.
        • Er ist autorisiert für die Durchführung von Schützenfesten.
        • Der Verein stellt seinen Mitgliedern die dazu notwendigen materiellen und technischen Voraussetzungen zur Verfügung und schafft organisatorisch die Bedingungen für den Ablauf des Trainings- und Wettkampfbetriebes.
        • Der Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG betrachtet sich als Nachfolger der "Jenaer Schützengilde/ Schützengesellschaft".
        • Der Verein fördert die Freizeitbetätigung im Sportschießen, bildet Nachwuchs für die Leistungsgruppen des Landesverbandes heran, ist Träger traditioneller Schützengepflogenheiten und Hort familiengebundener Freizeitgestaltung.
        • Der Verein bildet Übungsleiter und Schiedsrichter im Sportschießen für die Lösung eigener und übergreifender Aufgaben aus.
        • Der Verein bietet für schießsportlich interessierte Nichtmitglieder seine materiellen und technischen Möglichkeiten gegen Entgelt zur Nutzung an.
        • Der Verein arbeitet ausschließlich und unmittelbar nach dem Prinzip der Gemeinnützigkeit.
        • Der Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e.V. ist Mitglied des Thüringer Schützenbundes (TSB) sowie des Landessportbundes Thüringen (LSB Th) und erkennt deren Satzungen und Ordnungen an.
        • Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Ihm sind nationalistische und radikale Bestrebungen und Aktivitäten fremd.
        • Der Verein fördert die sportlichen Kontakte zu allen Schießsportfreunden und Vereinen, deren Aufgaben und Ziele analogen Charakter tragen.
      3. Tätigkeit, Bereich und Struktur

        • Die Tätigkeit des Vereines ist auf das Territorium Jenas ausgerichtet.
        • Entsprechend den materiell-technischen Bedingungen, der Altersstruktur und der Interessenlage werden im Territorium der Stadt Jena Vereinsgruppen gebildet.
        • Der Verein schließt Verträge mit anderen Schützenvereinen, Verbänden und Körperschaften ab, um seine Aufgaben und Ziele zu erfüllen.
        • Der Verein wird von einem gewählten Vorstand vertreten.
        • Die Arbeitsweise des Vorstandes wird durch eine gewählte Revisionskommission kontrolliert.
      4. Arbeitsweise

        • Die Mitgliedschaft des Vereines führt auf Vorstandsbeschluß im 1. Halbjahr eines jeden laufenden Jahres eine Hauptversammlung durch.
        • Der Vorstand hat außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen, wenn dies 1/4 der Mitglieder schriftlich bekunden oder es das Vereinsinteresse erfordert. Bei außerordentlichen Mit­glieder­ver­samm­lun­gen sind die Einberufungs­gründe und der Termin mit einer Frist von mindestens 14 Tagen in geeigneter Form den Mitgliedern schriftlich bekannt zugeben.
        • Die Mitgliederversammlungen können sowohl als Präsenz- als auch als Onlineveranstaltung durchgeführt werden.
        • Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen Mitglieder beschlußfähig.
        • Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt. Ausgenommen davon sind die Wahl sowie Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes und der Revisions­kommission. Hierzu ist eine 2/3-Stimmenmehrheit erforderlich.
        • Die Mitgliederversammlung wählt alle 4 Jahre den Vorstand und die Revisionskommission.
        • Durch eine Jahreshauptversammlung werden aus den Reihen der Mitglieder 7 Schießsportfreunde als Vorstand in geheimer Wahl gewählt.
        • Der Vorstand des Jenaer Schützenvereines ERLKÖNIG e.V. besteht aus:
          • dem Präsidenten,
          • dem Geschäftsführer/ 1. Schützenmeister,
          • dem stellvertretenden Geschäftsführer/ 2. Schützenmeister
          • dem Schatzmeister,
          • dem Sportleiter,
          • dem Jugendleiter und
          • dem Schriftführer.
        • Vom Vorstand werden zur Durchführung der Vereinsarbeit Referenten für einzelne Disziplingruppen eingesetzt.
        • Für die Wahl in den Vorstand sind das vollendete 18. Lebensjahr, die Verbundenheit zum Schießsport und fachliche Kompetenz zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich.
        • Die Mitgliederversammlung wählt den Präsidenten und alle weiteren Vorstands­positionen des Schützen­vereines.
        • Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
        • Die Arbeit des Vorstandes wird zwischen den Mitgliederversammlungen durch die Revisionskommission kontrolliert.
        • Die Revisionskommission besteht aus 3 gewählten Vereinsmitgliedern, für deren Wahl eine 2/3-Stimmenmehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
        • Die Revisionskommission prüft mindestens einmal im Geschäftsjahr die Kasse, Belege und Bücher auf sachliche und rechnerische Richtigkeit.
        • Die Revisionskommission ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
        • Der Vorstand faßt Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
        • Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung Vorschläge für die Wahl eines neuen Vorstandes zu unterbreiten. Ebenso kann jedes Mitglied Vorschläge einreichen und als Kandidat vorgeschlagen werden.
        • Zur Durchsetzung der Satzung hat der Vorstand eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung sowie eine Ordnung zur Nutzung der Sportstätten zu erlassen.
        • Diese Ordnungen bedürfen der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit.
        • Über die Beschlüsse von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ist vom Schriftführer unter Angabe des Ortes, der Zeit und des Abstimmungsergebnisses jeweils eine Niederschrift anzufertigen und aufzubewahren.
        • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
      5. Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten

        • Der Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e.V. besteht aus:
          • ordentlichen Mitgliedern,
          • fördernden Mitgliedern und
          • Ehrenmitgliedern.
        • Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die einen schriftlichen Aufnahmeantrag gestellt hat.
        • Bei Aufnahmeanträgen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren bedarf es des schriftlichen Einverständnisses eines gesetzlichen Vertreters.
        • Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, dem Verein angehören will, ohne sich sportlich zu betätigen. Für die Aufnahme gilt die Regelung wie für ordentliche Mitglieder.
        • Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
        • Die Mitglieder des Vereines sind mit ihrer Beitrittserklärung dieser Satzung und weiteren dazu erlassenen Ordnungen verpflichtet.
        • Die Ehrenmitgliedschaft kann durch den Vorstand des Vereines Persönlichkeiten angetragen werden, die sich mit dem Schießsport verbunden fühlen oder sich Verdienste bei der Entwicklung des Vereines erworben haben.
        • Das Mitglied hat das Recht, alle Anlagen, Sportgeräte und Waffen des Vereines zweckentsprechend zu nutzen, an Wettkämpfen und Schützenfesten teilzunehmen und durch die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen bei der demokratischen Leitung des Vereines mitzuwirken.
        • Das Mitglied hat die Pflicht, sich für die Aufgaben des Vereines einzusetzen, das Vereinseigentum zu schützen und seine Beiträge gemäß der Beitragsrichtlinie zu entrichten.
        • Das Mitglied hat die Sicherheitsbestimmungen sowie die Waffen- und Schießstandordnung einzuhalten.
        • Das Mitglied kann über den Verein persönliche Waffen und Ausrüstungsgegenstände entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erwerben.
        • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod.
        • Der Austritt aus dem Verein ist schriftlich zu erklären.
        • Der Ausschluß von Vereinsmitgliedern kann erfolgen:
          • bei erheblichen Verletzung der Satzung,
          • bei schwerem Verstoß gegen die Interessen des Vereines,
          • wegen groben unsportlichen Verhaltens.
        • Bei Rückstand der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen über ein halbes Jahr und nach einmaliger schriftlicher Zahlungsaufforderung an das Mitglied, mit dem Ergebnis des Ausbleibens der Zahlung, kann der Vorstand einen Ausschluß beschließen.
        • Der Ausschluß ist durch Beschluß des Vorstandes herbeizuführen.
        • Vor der Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
        • Die Entscheidung über den Ausschluß ist dem Mitglied nachweislich schriftlich zu übergeben.
        • Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile vom Vermögen des Vereines.
      6. Eigentum und Finanzierung

        • Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
        • Das Eigentum des Vereines wird aus Aufnahmegebühren, Beiträgen, Spenden, Schenkungen, Erlösen, Einnahmen, Zuwendungen sowie der Annahme von Nachlaß gebildet.
        • Die Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereines.
        • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
        • Jedes Mitglied des Vereines hat die Aufwendungen zu tragen, die für die Erhaltung, Nutzung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind.
        • Daraus ergeben sich neben den Geldbeiträgen Aufwendungen in Form von Arbeitsstunden zur Pflege und Wartung der schießsportlichen Geräte, Bauten und Anlagen.
        • Der Verein haftet in Höhe seiner Aktiva für eingegangene Verbindlichkeiten.
        • In Verträgen können davon abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
        • Der Verein wird im rechtsgeschäftlichen Verkehr durch den Präsidenten oder den Geschäftsführer (1. Schützenmeister) in Einzelvollmacht vertreten.
        • Vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Zeichnung durch den Präsidenten und den Geschäftsführer/ 1. Schützenmeister.
        • Es können Dritte mit der Wahrnehmung rechtsgeschäftlicher Tätigkeiten durch Vollmacht beauftragt werden.
        • Zeichnungsberechtigt für die Kontoführung sind in Einzelvertretung der Präsident, der Geschäftsführer (1. Schützenmeister) oder der Schatzmeister.
          Davon unberührt bleiben die Regelungen der Geschäftsordnung über die Verausgabung von Geldbeträgen durch die einzelnen Vorstandsmitglieder.
      7. Beendigung der Tätigkeit

        • Der Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e.V. beendet seine Tätigkeit, wenn die Mitgliederstärke weniger als 10 Sportfreunde beträgt oder sich 3/4 der Mitglieder für eine Beendigung aussprechen oder der satzungsgemäße Zweck weggefallen ist.
        • Der Vorstand ist für die Abwicklung der Geschäfte verantwortlich.
        • Bei Auflösung des Vereines und bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur ausschließlichen Verwendung für die Förderung des Sportschießens und der Propagierung des Olympischen Gedankens.
      8. Schlußbestimmungen

        • Der Verein führt ein Rundsiegel mit dem stilisierten Abbild des Jenaer Erlkönigs und der Umschrift "Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e. V."
        • Die Vereinsfarben sind weiß/ blau/ gelb.
        • Änderungen dieses Statutes können nur mit 3/4 Stimmenmehrheit der Mitgliederversammlung durch Beschluß herbeigeführt werden.
        • Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise.
        • Der Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e. V. wurde am 21. Mai 1990 im Register des Amtsgerichtes Jena unter der Registriernummer 230010 eingetragen.
        • Mit der Annahme dieser geänderten Fassung des Statutes verliert die Fassung vom 18.05.2005 ihre Gültigkeit.

 
Anmerkung:

  • Dieser Text ist nur die Lesefassung der Satzung vom 08.06.2022, maßgeblich ist der beim Amtsgericht eingereichte Schriftsatz – siehe Downloads.