Beitragsordnung
Bitte beachten: In der Mitgliederversammlung am 08.06.2022 wurde die Beitragsordnung geändert. Es ergeben sich ab 1. Januar 2023 neue Beitragsätze für alle Mitglieder - siehe Anhang unten.
§ 1
In Übereinstimmung mit der Satzung des Jenaer Schützenvereines ERLKÖNIG e.V. wird diese Beitragsordnung erlassen. Sie gilt für alle eingetragenen Mitglieder des Vereines.
Eingetragenes Mitglied ist, dessen schriftlicher Aufnahmeantrag durch den Vorstand des Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e.V. zugestimmt wurde.
§ 2
Bei Eintritt in den Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e.V. wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 100,00 EUR (€) erhoben.
Für Lehrlinge und Studenten mit gültiger Ausbildungsbestätigung beträgt die Aufnahmegebühr 50,00 EUR (€).
Für Schüler sowie Ehepartner von Vereinsmitgliedern, die keine Beitragsrückstände und sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein haben, wird die Aufnahmegebühr auf 10,00 EUR (€) festgelegt.
§ 3
Jedes Mitglied ist verpflichtet durch regelmäßige finanzielle Beiträge zum Etat des Jenaer Schützenvereines ERLKÖNIG e.V. beizutragen.
Die Beitragshöhe beträgt 74,00 EUR (€) im Jahr.
Für Lehrlinge, Studenten, Rentner und sonstige Bürger ohne eigenes Einkommen beträgt der Beitrag 40,00 EUR (€) pro Jahr.
Schüler entrichten einen jährlichen Beitrag von 26,00 EUR (€).
§ 4
Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich mit dem 15. der Monate Januar bzw. Juli fällig.
Als Zahlungsart gilt der Bankeinzug per Lastschrift.
Die Zinserlöse gehen zu Gunsten des Jenaer Schützenvereines ERLKÖNIG e.V.
Bei der Aufnahme in den Verein, wird der Mitgliedsbeitrag anteilig erhoben, wobei auf den gesamten Monat des Eintrittsdatums berechnet wird.
§ 5
Bei Zahlungsrückständen über drei Monate erfolgt eine schriftliche Mahnung. Zusätzliche Mahnungen ergehen jeweils nach weiteren drei Monaten Zahlungsverzug.
Es werden Verzugszinsen und Bearbeitungskosten erhoben.
§ 6
Beim Ausscheiden aus dem Verein gilt die Zahlungspflicht bis zum Ende des Halbjahres, in dem die Beendigung der Mitgliedschaft gemäß Satzung wirksam geworden ist.
§ 7
Beitragsrückzahlungen bei Austritt bzw. Ausschluß erfolgen nicht.
§ 8
Veränderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung der Jahreshauptversammlung. Dazu ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.
§ 9
Diese Beitragsordnung tritt in der geänderten Fassung gemäß des Beschlusses der Mitgliedervollversammlung vom 8. Juni 2022 am 1. Januar 2023 in Kraft.
Zusammenfassung mit Anmerkungen - nicht Bestandteil der Textfassung der Beitragsordnung:
Aufnahmegebühr | Halbjahresbeitrag | Jahresbeitrag | |
Normal | 100 € | 37 € | 74 € |
Lehrlinge, Studenten | 50 € | 20 € | 40 € |
Rentner | 100 € | 20 € | 40 € |
Schüler | 10 € | 13 € | 26 € |
Ehepartner | 10 € | *) | *) |
*) Anmerkung 1:
Beitragshöhe entsprechend der persönlichen Einstufung in "Normal" oder "Studenten" oder "Rentner".
allgemeine Anmerkung:
Es gibt momentan keinen Automatismus der einen altersbedingten Übergang von einer Beitragsstufe in eine andere vornimmt, z.B. "Student" -> "Normal" oder "Normal" -> "Rentner", das ist beim Vorstand formlos anzumelden.
Geänderte Fassung gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 8. Juni 2022 eingearbeitet - Download (PDF).
Neue Beiträge ab 01.01.2023: normal: 74 €, Studenten, Azubis, Rentner: 40 €, Schüler: 26 €. Der Begriff "Hausfrauen" wurde gestrichen.