Oktober 2024
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19 Okt. 2024;
TLM GK-Liegendkampf, GK-ZFG Auflage 100m
19 Okt. 2024;
TLP Vorderlader 25m
29 Okt. 2024;
Objektpflege Oktober
31 Okt. 2024;
Reformationstag
02 Nov. 2024;
24. Pokal der Thüringer Schützenzeitung
06 Nov. 2024;
Vorstandssitzung November
30 Nov. 2024;
Objektpflege November
23 Dez. 2024;
Weihnachtsferien beginnen
25 Dez. 2024;
1. Weihnachtsfeiertag
26 Dez. 2024;
2. Weihnachtsfeiertag
26 Dez. 2024;
Weihnachtsschießen
01 Jan. 2025;
Neujahr

 

 

Ordnung zur Nutzung der Sportstätten

  1. Geltungsbereich

    Diese Ordnung zur Nutzung der Sportstätten gilt für den Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e.V. und regelt die Modalitäten bei der Benutzung der Schießstände.
  2. Nutzung der Schießstätten

    Jedes Mitglied des Jenaer Schützenvereines ERLKÖNIG e.V. ist berechtigt die Schieß­stätten des Vereines kostenlos zu benutzen.
    Für jeden Trainingstag ist durch alle Schützen eine Einlage von zwei Euro (EUR 2,00) zur Deckung der Scheibenkosten und Erhaltung der Schießanlage zu bezahlen. Die Einlage für Jugendliche beträgt für das KK-Schießen ein Euro (EUR 1.00). Eine Einlage für Schüler und Jugendliche unter 18 Jahren wird für das LG- oder LP-Schießen nicht erhoben.
    Für Nichtmitglieder mit Waffenbesitz ist eine schießsportliche Versicherung nach­zu­weisen.
    Jugendliche und Schüler (jünger als 18 Jahre) können als Gäste nur in Begleitung eines Elternteiles schießen.
    Für die Nutzung der Schießstätten durch Gäste ist ein zusätzliches Entgelt in Höhe von acht Euro (EUR 8,00) pro Schützen und Tag zu entrichten (Umlage).
    Die individuelle Nutzung der Schießstätten kann nur zu den festgelegten Zeiten und nur außerhalb offizieller Wettkämpfe erfolgen.
  3. Waffen und Munition

    Jedes Vereinsmitglied kann je nach den Möglichkeiten vereinseigene Waffen kosten­frei benutzen, sofern für das Mitglied gemäß den Regelungen des Waffen­gesetzes der Erwerb einer persön­lichen Waffe über eine WBK nicht gegeben ist.
    Der Verein stellt für das Übungs­schießen der Schützen Klein­kaliber­munition zur Verfügung. Diese Munition ist zu kaufen. Die Munition ist, sofern keine diesbe­zügliche Erwerbs­erlaubnis vorliegt, voll­ständig auf dem Schieß­stand zu verbrauchen bzw. zurück­zugeben.
    Für das Wett­kampf­schießen trägt der Verein die Munitions­kosten in Höhe des Preises der vom Verein bereit­gestellten Munitions­sorte.
  4. Ordnung und Sicherheit

    Jeder Nutzer der Schießstätten ist verpflichtet die Sicherheitsbestimmungen für das Schießen zu kennen (Belehrung) und sie strikt einzuhalten. Er hat den Weisungen der Standaufsicht(en) Folge zu leisten.
    Es dürfen nur solche Waffen und Munition benutzt werden, für die der jeweilige Schießstand zugelassen ist (siehe Belehrung und Aushänge).
    Das Schießen ist nur bei Anwesenheit der eingeteilten Standaufsicht(en) erlaubt.
    Jeder Nutzer der Schießstätten hat für Ordnung zu sorgen und die Schießstände im sauberen Zustand zu verlassen. Er hat vor allem die leeren Hülsen aufzusammeln und in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entleeren.
    Auf den Schieß­ständen gilt generelles Rauchverbot.
    Die Standaufsichten müssen im Besitz der Sachkunde für die jeweilige Disziplin­gruppe sein und dieses Wissen durch eine Prüfung nachgewiesen haben.
    Die Standaufsichten sind durch den Vereinsvorstand längerfristig einzuplanen und durch Aushang auf dem Schießstand bekannt zu machen.
  5. Schlußbestimmung

    Die Änderungen des Abschnittes „Nutzung der Schießstätten” dieser Ordnung treten gemäß des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 15. Mai 2024 mit dem 1. Juni 2024 in Kraft.



Stand: 15.05.2024 - hmg.