Die Schützenpässe für 2023 können während der Übungszeiten abgeholt werden.
Gleichzeitig bittet der Vorstand die in 2021 und 2022 geleisteteten Arbeitsstunden abzurechnen, gefordert werden mindestens 5 Stunden - dieser Zeitraum gilt als EIN Jahr.
Wir weisen darauf hin, daß gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung für jede nicht geleistete Stunde ein finanzieller Ersatz von je 10 Euro zu erlegen ist. Für Mitglieder über 75 Jahre entfällt diese Pflicht des finanziellen Ausgleiches.