Wir können in den Wintermonaten unter folgenden Bedingungen trainieren:
- Keine Zugangsbeschränkungen für Sporttreibende.
- Die Nutzung der Schießanlage ist ohne vorherige Reservierung eines Standes möglich, es sind alle Einzelstände nutzbar.
- Dienstags und Mittwochs wird eine Ausgabe von Sportgeräten an Vereinsmitglieder angestrebt.
- In den Wintermonaten gilt allgemein: Ab -5°C (und kälter) wird der Schießbetrieb ohne weitere Ankündigung eingestellt!!!
- Wir erwarten von allen Schützenschwestern und Schützenbrüder die Mithilfe bei der Einhaltung der Vorgaben.
- Dropbox: Standaufsichten - alle Informationen zum wöchentlichen Schießbetrieb.
Wir bitten unsere Vereinsmitglieder im Zusammenhang mit dem wöchentlichen Schießbetrieb die genehmigte Standnutzung zu beachten (Feuerwaffen):
- Anmerkung: Die zugelassenen Schießzeiten für Feuerwaffen sind Mo. bis Do. von 15 bis 19 Uhr sowie Sa. von 9 bis 12 Uhr, Waffen und Kaliber gemäß obiger Tabelle.
Die Übungszeiten „LG/ LP - Trainer” nach 19 Uhr dienen als Platzhalter für „open end”.
Individuelles Training LG/ LP ist dienstags bis donnerstags außerhalb der Zeiten 15 bis 19 Uhr möglich. Wegen der Erfordernisse der Sportversicherung und des Zuganges zum Stand ist vorab immer eine „Standaufsicht” zu bestimmen.
- Download: Wochenplan - Schema der obigen standardmäßigen Standnutzung als PDF.
Stand: 01.12.2023 - hmg.